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Filmvorführungen

VStättV (1978) § 64

Vorführgeräte dürfen im Versammlungsraum aufgestellt werden.

MVStättV - besondere Regelungen sind entfallen


Vorhänge, Deko

VStättV (1978) § 109

- dürfen den Rettungsweg nicht einengen

- nicht das geringste Stück unter dem eisernen Vorhang

- Abstand zu Decke oder Rollenboden min. 1 m (wegen Sprühwasseranlage)

Brennbarkeit VStättV(1978)


Voll-Bühne

Mittel-Bühne

Klein- Bühne

Vorbühne +

Szenenfläche

Rettungs­weg

Versamm.­raum

Studio

A

X

X

X

x

X

x

x

B1

X

X

X



x

x

B2

X







Dies gilt nicht für Möbel. Lampen und ähnliche Gegenstände.


Brennbarkeit MVStättV § 33

Tabelle aus Anhang 2, MVStättV Baustoffklasse siehe Seite 16


Szenenfl.

ohne autom. Feuerlösch­anlage

Szenenfl. mit autom. Feuerlösch­anlage

Groß-bühne

Zuschauer­raum und Neben­räume

Foyers

Szenenpodien

Fußboden/Beläge

B2

B2

B2

B2

B2

Szenenpodien

Unterkonstruktion

A1

A1

A1

A1

A1

Vorhänge

B1

B1

B1

-

-

Ausstattungen

B1

B2

B2

-

-

Requisiten

B2

B2

B2

-

-

Ausschmückung.

B1

B1

B1

B1

B1


Ausstattungen sind Bestandteile von Bühnen- oder Szenenbildern. Hierzu ge­hö­ren insbesondere Wand- Fußboden- und Deckenelemente, Bildwände, Trep­pen und sonstige Bühnenbildteile.

Requisiten sind bewegliche Einrichtungsgegenstände ...insbesondere Möbel, Leuch­ten, Bilder und Geschirr.

Ausschmückungen sind vorübergehend eingebrachteDekorationsgegenstände ... insbesondere Drapierungen, Girlanden, Fahnen und künstl. Pflanzen­schmuck

Rettungsweg

Ausschmückungen müssen aus nichtbrennbarem Material bestehen