VStättV (1978): Auf Bühnen ist das Aufbewahren von Gegenständen, die für die Aufführung nicht benötigt werden, verboten.
MVStättV § 34, § 21
Ausstatt., Requisiten und Ausschmückungen nur Tagesbedarf auf der Bühne / Szenenfl.
An den Zügen nur Tagesbedarf
Werden Seitenbühnen als Lagerflächen benutzt, müssen die Tore Brandschutztore sein. Werden Bühnenbilder der laufenden Spielzeit bereitgestellt, genügen Tore mit Schallschutzqualität
Pyro, brennbare Flüssigkeiten und ~Material, insbesondere Packmaterial nur in dafür vorgesehenen Magazinen
siehe auch Arbeitsschutz - Pyrotechik Seite
Rauchverbote nach § 110 VStättV (1978)
Versammlungsstätte mit Vollbühne oder Mittelbühne
Versammlungsstätte mit Szenenfläche während der Aufführung
Kino
fliegender Bau mit Reihenbestuhlung
MVStättV § 35
"Auf Bühnen und Szenenflächen, in Werkstätten und Magazinen ist das Rauchen verboten"
Off. Feuer, brennbare Flüssigkeiten, Gase, Pyro und andere explosionsgef. Stoffe sind verboten in Versammlungsräumen, auf Bühnen- und Szenenflächen und in Sportstadien
Auf diese Verbote ist dauerhaft und gut sichtbar hinzuweisen
Szen. bedingt: Der Veranstalter muss Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall mit der Feuerwehr abstimmen. Pyro muss durch eine nach Sprengstoffrecht geeignete Person überwacht werden.
Techn. Probe [MVStättV § 40]
Auf
- Großbühnen
- Szenenfläche > 200 m²
- Gastspielen
muss vor der ersten Veranstaltung eine nichtöffentliche Probe mit vollem Szenenaufbau und voller Beleuchtung stattfinden.
Der Bauaufsichtsbehörde mind. 24 Std. vorher anzeigen. Diese kann verzichten wenn unbedenklich.
Da dies im Gastspielbetrieb aus Zeitgründen selten möglich ist, kann statt dessen auch vom örtl. Veranstalter jeweils ein
vorgelegt werden. Dabei muss der örtl. Betreiber mitteilen, ob das Gastspiel ohne Änderungen stattfinden kann. Evt. Änderungen müssen der Baubehörde und der Feuerwehr vorab mitgeteilt werden.
Es muss ein Orginalexemplar des Gastspielprüfbuches vorgelegt werden.
Auch für ausländische Produktionen!
Der örtl. Betreiber muss sich um das G. kümmern -> Vorlage des Gastspielprüfbuches im Vertrag vereinbaren
Bundeseinheitlich
Enthält in standardisierter Form Angaben zu
- Baustoffe und Materialien
- Handlungen mit off. Feuer
- Pyro
- sowie jeweils Gefährdungsanalysen dazu
- Namen der Verantwortlichen
sowie Standsicherheitsnachweis inkl. Hängepläne mit Lastangaben
Das Gastspielprüfbuch wird bei ersten Aufführung/Produktion wie ein Bauantrag der unteren Baubehörde zur Genehmigung vorgelegt.
Am besten gleich 10 – 20 Exemplare anfertigen lassen
Erhältlich z.B. bei DTHG (Papier und CD)