VDE 0833 = Anforderungen an Brandmeldeanlagen; DIN 14 675;
Alarmierung nicht automatisch, nicht mit Sirenen (wg. Panik) Alarmierungskonzept mit dem Brandschutzbeauftragten und BOB abstimmen
Der Verantwortliche darf die Brandmeldeanlage abschalten, soweit dies in der Art der Veranstaltung begründet ist und erforderlichere Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall mit der Feuerwehr abgestimmt sind [MVStättV § 36.3]
VStättV (1978) >1500 Personen
Einrichtung zur Alarmierung der - anwesenden Betriebsangehörigen
- Feuerwehr, unmittelbar und jederzeit
MVStättV § 20
Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt mehr 1.000 m² Grundfläche1 müssen haben:
-- Brandmeldeanlagen mit automatischen und nicht automatischen Brandmeldern
-- Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen, mit denen Besucher, Mitwirkende und Betriebsangehörige alarmiert - und
Anweisungen erteilt werden können
-- zentrale Bedienvorrichtungen für Feuerwehr
- Rauchabzug
- Feuerlöschanlage
- Brandmeldeanlage
- Alarmierungsanlage
- Lautsprecheranlagen
-- Aufzüge mit Brandfallsteuerung. Diese wird von der Brandmeldeanlage ausgelöst und muss sicherstellen, dass Aufzüge das Erdgeschoss oder das diesem nächstgelegene, nicht von der Brandmeldung betroffene Geschoss unmittelbar anfahren und dort mit geöffneter Türe außer Betrieb gehen. Damit soll sichergestellt werden, dass keiner mit dem Aufzug ein verrauchtes Geschoss anfährt.
VStättV (1978)
Von zwei geeigneten Stellen des nächstgelegen Flures aus muss die Feuerwehr durch eine Meldeeinrichtung2 unmittelbar und jederzeit benachrichtigt werden können.
MVStättV
Ab 1.000 m² Grundfläche - siehe oben
Es müssen Einrichtungen3 vorhanden sein, durch die die anwesenden Betriebsangehörigen und die Mitwirkenden alarmiert werden können. Vom Stand des Feuersicherheitspostens und von einer geeigneten Stelle im Versammlungsraum aus muss die Feuerwehr durch eine Meldeeinrichtung* unmittelbar und jederzeit benachrichtigt werden können.
Feuermeldeanlage
Melder bei
-- Feuersicherheitsposten
-- Zuschauerhaus
-- Pförtner
Anzeige bei Feuersicherheitsposten
Anschluss an das öff. Feuermeldenetz (falls vorhanden)
MVStättV
Brandmeldeanlage mit autom. und nichtautom. Meldern
(auch in Räumen mit besonderen Brandgefahren)
Ab 1.000 m² Grundfläche - siehe oben
1Addition der Grundfläche aller Versammlungsräume
2Telefon ist keine Meldeeinrichtung
3Hupe, Glocke, Rundspruchanlage