Anzahl der Feuerlöscher siehe ASR 13/1,2, BGR 133 (=ZH 1/201) und VDS 2001
Feuerlöscher sind an gut sichtbaren und zugänglichen Stellen griffbereit anzubringen und ständig gebrauchsfähig zu halten
- Kennzeichnung (DIN 4066)
Mindestanzahl1
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Überbaute Fläche in m² |
Erforderliche Löschmitteleinheiten |
Empf. Min.Anzahl Feuerlöscher |
Art der Feuerlöscher |
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- 50 |
6 |
1 |
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- 100 |
9 |
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- 300 |
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Pulverlöscher |
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- 600 |
3 weitere je 100 m² |
2 |
mit ABC- |
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- 900 |
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3 |
Löschpulver |
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- 1.000 |
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4 |
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je weitere 500 |
12 weitere |
1 weiterer |
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VStättV (1978) § 28
Feuerlöscher, gut sichtbar, leicht erreichbar und in ausreichender Zahl
ab 800 Personen zwei Wandhydranten (im Vorraum oder Flur) in der Nähe von Eingangstüren
MVStättV § 19
Geeignete Feuerlöscher in ausreichender Anzahl gut sichtbar und leicht zugänglich anbringen in
Versammlungsräumen, Bühnen, Foyers, Werkstätten, Magazine, Lagerräumen und notwendigen Fluren
> 1.000 m² - Wandhydranten
> 3.600 m² - automatische Feuerlöschanlage
(außer wenn alle Räume einzeln kleiner 400 m² sind)
Die genaue Anzahl der Löscher wird im Genehmigungsverfahren vom Brandschutz festgelegt
Automatische Feuerlöschanlage ist ferner nötig in
- Foyers oder Hallen, durch die Rettungswege aus anderen Versammlungsräumen führen
- Fußbodenebene höher als 22 m über Gelände
- Versammlungsräume in Kellergeschossen
- off. Küchen oder ähnl. > 30 m² in Versammlungsräumen
Die Wirkung der Feuerlöschanlage darf durch überdeckte oder mehrgeschossige ... Stände nicht beeinträchtigt werden ... müssen die Bereiche unterhalb der Zwischendecke gesondert geschützt werden
VStättV (1978) § 62
immer: Feuerlöscher in ausreichender Anzahl
ab 100 m² 1 Wandhydrant
ab 200 m² 2 Wandhydranten
VStättV (1978)
min 1 Feuerlöscher auf der Bühne + 1 weiterer neben Schaltanlagen auf der Bühne
VStättV (1978) § 42
min 2 Hydranten + min 2 Feuerlöscher
Bühnenvorhang muss eine Berieselungsanlage haben.
Bühnen über 100 m2 müssen außerdem eine nicht unterteilte Regenanlage oder gleichwertige Feuerlöschanlage haben, mit 2. Auslösestelle außerhalb der Bühne /-erweiterung.
Auf beiden Seiten der Bühne - Feuersicherheitswache 80 x 80 x 220 cm
VStättV (1978) § 54
Hydranten
- min 2 auf der Bühne
- weitere Wandhydranten auf allen Absätzen der Bühnenhandwerkertreppen, von denen aus die Bühne oder der Rollenboden erreichbar ist.
- weitere auf beiden Seiten der ersten Arbeitsgalerie
- Treppenräume und Flure: Hydranten in ausreichender Anzahl
Feuerlöscher
- min 2 auf der Bühne
- min 1 auf jeder Bühnenerweiterung
- min 1 auf allen Fluren zwischen zwei Treppen
Regenanlage für Bühne
- darf unterteilt sein ab 350 m² 2x
ab 500 m² 3x
+ jede Bühnenerweiterung eine eigene Anlage
- innerhalb von 40 Sek. nach Auslösung
- bei kompl. Auslösung + 2 Hydranten mind. 10 Minuten
- muss Feueralarm auslösen
- Auslösung: 1x Bühne; 1x außerhalb der Bühne
- Berieselung eiserner Vorhang (mit Handauslösung)
Feuersicherheitswache
- auf jeder Seite 80 x 80 x 220 cm. Siehe Seite 10
MVStättV § 24
Wandhydranten
neben den Ausgängen zu den Rettungswegen Galerien + Schnürboden
Automatische Sprühwasser - Löschanlage siehe Seite 20
zusätzlich 2 x Handauslösung
muss auch den EV beaufschlagen
auch für Nebenbühnen (kann unterteilt sein)
Die Automatik soll die betriebsfreie Zeit abdecken und kann während der Anwesenheit eines Verantwortl. f. Veranstaltungstechnik abgeschaltet werden. (§ 36.2)
Kann nicht durch Sprinkleranlage ersetzt werden
Brandsicherheitswache
- auf jeder Seite 100 x 100 x 220 cm. siehe Seite 10
1Richtlinie fl. Bau Dez. 97, 2.6