Handbuch »Bühnentechnik – Bühnenbeleuchtung«

dieter schliermann

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1.3.3.     Be­grif­fe - VStättV

Mehr­zweck­hal­le = Halle

Mehr­zweck­hal­len sind über­dach­te Ver­samm­lungs­stät­ten für ver­schie­de­ne ...
- er­höh­te An­for­de­run­gen und Nach­rüst­pflicht ab 5000 Be­su­cher

Sportstadien

„sind Versammlungs­stätten mit Tri­bünen für Be­sucher und mit nicht über­dachten Sportflächen.“

[MVStättV § 2]

Ein Stadion mit per­ma­nen­ter oder zeitw. Über­da­chung ist eine Mehr­zweckhalle

Tribünen

„sind bauliche An­lagen mit ansteigenden Steh- oder Sitz­platz­reihen (Stufen­reihen) für Besucher.“

[MVStättV § 2]

Bühne

„ ... der hin­ter der Büh­nen­öf­fnung lie­gen­de drei­di­men­sio­na­le Raum mit Sze­nen­fläche; zur Büh­ne zäh­len die Haupt­büh­ne so­wie die Hin­ter- und Sei­ten­büh­nen ein­schließ­lich der je­weils zu­ge­hö­ri­gen Ober- und Un­ter­büh­ne.“

[MVStättV § 2.5.4]

Büh­ne = drei­di­men­sio­na­ler Raum

Sze­nen­flä­che = zwei­di­men­sion­ale Fläche 

 

Büh­ne muss in der Bau­ge­neh­mi­gung drin stehen. Alles an­de­re sind Szenen­flä­chen.

Szenen­flä­che

Die MVStättV ent­hält brand­schutz­tech­ni­sche An­for­de­run­gen an Sze­nen­flä­chen un­ab­hän­gig da­von, ob sich die­se di­rekt im Ver­samm­lungs­raum oder in ei­nem vom Zu­schauer­haus ge­trenn­ten Büh­nen­haus be­fin­den.

Szenen­fläche          20 - 50  m² 

Szenen­fläche          50 - 200 m²

Szenen­fläche          > 200 m²

Dar­bie­tungs­flä­chen unter 20 m² gel­ten nicht als Sze­nen­flä­chen (z.B. Klein­kunst oder Musik­dar­bie­tung in einer Gast­stät­te).

Die Vor­büh­ne ei­ner Groß­büh­ne ist eine Sze­nen­flä­che im Ver­samm­lungs­raum.

Die Spiel­flä­che einer Groß­büh­ne wird ebenfalls als Sze­nen­flä­che be­zeich­net.

Groß­büh­ne
Großbühne > 200 m² (ohne Vor­büh­ne)
-oder   mit Unter­büh­ne
-oder   mit Ober­büh­ne > 2,5 m Höhe über Büh­nen­öff­nung (Portal)
Vor­bühne

ist eine Sze­nen­flä­che im Ver­samm­lungs­raum

Unter­büh­ne
  • be­geh­bar, also mind. 2 m    und 
  • zur Auf­nah­me einer Unter­ma­schi­ne­rie geeignet

Ob tat­säch­lich eine Unter­ma­schi­ne­rie ein­gebaut ist, spielt kei­ne Rol­le.

Der Raum mit den Hub­ein­rich­tun­gen unter einem Kon­zert­saal ist dann keine Unter­büh­ne, wenn er zwar die Me­cha­nik auf­nimmt, je­doch nicht be­geh­bar ist.



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