... der hinter der Bühnenöffnung liegende dreidimensionale Raum mit Szenenfläche; zur Bühne zählen die Hauptbühne sowie die Hinter- und Seitenbühnen einschließlich der jeweils zugehörigen Ober- und Unterbühne
Übersicht Bühnen nach VStättV 1978
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Bühne m² |
Bühnenerweiterung |
Vorbühne |
Decke/Sturz |
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Kleinbühne |
< 100 |
Nein |
ja |
< 1 m |
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Mittelbühne |
< 150 |
< 100 |
ja |
< 2-fach |
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Vollbühne |
> 150 |
> 100 |
ja |
> 2-fach |
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Szenenfläche |
< 350 |
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ohne Sturz |
Kleinbühne
.... deren Grundfläche* 100 m² nicht überschreitet und deren Decke nicht mehr als 1 m über der Bühnenöffnung liegt
Bühnenerweiterungen unzulässig (Seiten- und Hinterbühnen)
Vorbühne zulässig (kein Schutzvorhang)
MVStättV:
- < 200 m²
- ohne Unterbühne
- Oberbühne < 2,5 m Höhe über Bühnenöffnung (Portal)
MVStättV
Der Begriff Kleinbühne kommt in der MVStättV nicht mehr vor. Es gelten die Anforderungen für Szenenflächen
Grundfläche* max. 150 m²
Bühnenerweiterungen max. 100 m²
Höhe bis zur Decke oder zur Unterkante des Rollenbodens max. das zweifache der Höhe der Bühnenöffnung
... die nicht unter Kleinbühne fallen.
MVStättV
Der Begriff Mittelbühne entfällt. Die Gebäude haben Bestandsschutz
Vollbühne - Großbühne
VStättV 1978: alle anderen
MVStättV:
Großbühne > 200 m² (ohne Vorbühne)
- oder mit Unterbühne
- oder mit Oberbühne > 2,5 m Höhe über Bühnenöffnung (Portal)
Szenenfläche
VStättV 1978:
Szenenflächen sind Spielflächen innerhalb eines Versammlungsraumes die für schauspielerische oder ähnliche Darbietungen bestimmt sind2.
-- ohne Sturz oder Höhenunterschied zwischen Bühne und Versammlungsraum
-- max. 350 m²
Die MVStättV enthält brandschutztechnische Anforderungen an Szenenflächen unabhängig davon, ob sich diese direkt im Versammlungsraum oder in einem vom Zuschauerhaus getrennten Bühnenhaus befinden
Szenenfläche 20 - 50 m²
Szenenfläche 50 - 200 m²
Szenenfläche > 200 m²
Darbietungsflächen unter 20 m² gelten nicht als Szenenflächen (z.B. Kleinkunst oder Musikdarbietung in einer Gaststätte)
Die Vorbühne einer Großbühne ist eine Szenenfläche im Versammlungsraum
Die Spielfläche einer Großbühne wird jetzt auch als Szenenfläche bezeichnet
Vorbühne
ist eine Szenenfläche in der Versammlungsstätte (also schärfere Bestimmungen als für Bühne)
Unterbühne
-- begehbar, also mind. 2 m und
-- zur Aufnahme einer Untermaschinerie geeignet
Ob tatsächlich eine Untermaschinerie eingebaut ist, spielt keine Rolle.
Der Raum mit den Hubeinrichtungen unter einem Konzertsaal ist dann keine Unterbühne, wenn er zwar die Mechanik aufnimmt, jedoch nicht begehbar ist
Bisher: technische Fachkraft mit Befähigungszeugnis nach VStättV (1978)
Verantwortliche für Veranstaltungstechnik sind
1. Geprüfte Meister Veranstaltungstechnikunter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik diese Aufgaben übernehmen
Anwesenheit und Aufgaben von Verantwortlichen siehe Seite
1 VStättV (1978) und VDE 0108 T2 2.5
* ohne Vorbühne
2 VDE 0108 T2 2.9