1.3.6. Rettungswege in Versammlungsstätten
Brandfallsteuerung
Für Aufzüge in Vstätt. mit mehr 1.000 m² Grundfläche
➔ Seite 25
Rettungsweg geht bis zur öffentlichen Verkehrsfläche
[MVStättV § 6.1]
Rolltore, Scherengitter etc. im Fluchtweg gegen Unbefugte sichern.
Rettungswege und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, die im Bauplan gekennzeichnet sind, muss der Betreiber freihalten.
➔ Schilder aufstellen
Rettungsweg verschließen oder verstopfen ist Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld
Der Rettungsweg dient für Besucher und auch als Angriffsweg für Feuerwehr etc.
Baustoffanforderungen im Rettungsweg ➔ Seite 20
Sicherheitsbeleuchtung ➔ Seite 63
Flucht- und Rettungsplan ➔ Seite 17
1.3.6.1. Breite der Rettungswege
„Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss mindestens 1,20 m beragen.“
[MVStättV § 7 Abs.4]
entscheidend ist dabei die engste Stelle auf dem Weg bis ins Freie.
Bemessung: 200 Personen = 1,2 m Breite
[MVStättV § 7.4]
Faustformel 100 Personen = 60 cm
aber mindestens:
0,80 m |
Arbeitsgalerien |
0,90 m |
Rettungswege im Bühnenhaus
und
Versammlungsräume < 200 Besucherplätze
|
1,20 m |
jeder Teil eines Rettungsweges; Quergang zwischen den Blöcken |
3,00 m |
Ausstellungshallen - Gänge und Ausgänge |
entscheidend ist dabei die engste Stelle auf dem Weg bis ins Freie
Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien:
600 Personen / 1,2 m (Rett.wege wg. Unwetter etc.)
Sportstadien mit beweglichen Dächern werden wie Mehrzweckhallen behandelt.
Zwischenwerte
sind in MVStättV 2014 zulässig! Das 60 cm-Modul ist entfallen.
[MVStättV § 7.4]
Rechenwerte für Interpolation:
Versammlungsräume |
166,6 Personen/m |
= 6 mm / Besucher |
V.stätte im Freien/Sportstadien |
500 Personen/m |
= 2 mm / Besucher |
Interpolierte Zwischenwerte wirken sich erst ab 400 Besuchern in Räumen und 1.200 Besuchern im Freien aus.
Bestandsschutz
Wegen des Bestandsschutzes gelten die Forderungen der MVStättV nur für Neubauten u. Nutzungsänderung, nicht für Neumöblierung etc.
1.3.6.2. Anzahl der Ausgänge
Versammlungsräume und Aufenthaltsräume ab 100 m² oder 100 Besuchern müssen mind. zwei möglichst weit auseinander und entgegengesetzt liegende Ausgänge ... haben.
Räume > 100 m²
|
2 Ausgänge
|
[MVStättV § 6.5]
|
Räume > 100 Besucher
|
2 Ausgänge
|
|
mit § 7.4 ergibt sich:
Räume < 100 m² und < 100 Besucher |
1 Ausgang |
0,90 m |
Räume < 100 m² und 100 bis 200 Besucher |
2 Ausgänge |
à 0,90 m |
Räume mit 200 bis 400 Besuchern |
2 Ausgänge |
à 1,20 m |
Ausgänge möglichst diametral gegenüber
Arbeitsgalerien
mind. zwei Rettungswege erreichbar
1.3.6.3. Kennzeichnung
„Ausgänge und Rettungswege müssen durch Sicherheitszeichen dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet sein.“
[MVStättV § 6.6]
- alle Ausgangstüren müssen gekennzeichnet sein, Richtungspfeile gut sichtbar
- beleuchten, wenn Sicherheitsbel. vorgeschrieben ist
(müssen nicht selbst leuchten, Spot genügt)
Größe der Notausgangsleuchte     
➔ Sicherheitsbeleuchtung-Dauerschaltung Seite 64
1.3.6.4. Rettungsweglänge
Vom Stuhl bis zum Ausgang des Versammlungsraumes: max. 30 m
[§ 7]
je nach Raumhöhe über der jew. Besucherfläche,
in 5m-Schritten bis max. 60 m:
Raumhöhe ab
|
2,4 m
|
7,5 m
|
10 m
|
12,5 m
|
15 m
|
17,5 m
|
20 m
|
max.Rettungsweglänge*
|
30 m
|
35 m
|
40 m
|
45 m
|
50 m
|
55 m
|
60 m
|
In einem Versammlungsraum mit unterschiedlichen Raumhöhen sind verschiedene Rettungsweglängen möglich.*
„Die Entfernungen werden in der Lauflinie gemessen.“
[MVStättV § 7.6]
= rechtwinklige Länge bei Bestuhlung
Flur - Foyer
max. 30 m bis zum Ausgang ins Freie oder zu einem notw. Treppenraum
[MVStättV § 7.3]
Wenn der Flur durch ein Foyer zum Ausgang führt, darf die Gesamtlänge max. 30 m betragen. Wenn der Rettungsweg durch eine andere Halle führt, darf er länger sein.
Löhr/Gröger 2015, Seite 225]
Bühne
Von jeder Stelle einer Bühne bis zum Bühnenausgang max. 30 m
[MVStättV § 7.2]
Ausstellungshallen und Messe
20 m zusätzl. Rettungsweglänge in Lauflinie auf dem Ausstellungsstand bis zu einem Gang, der als Rettungsweg dient und innerhalb der Halle 30 - 60 m lang sein darf.
[MVStättV § 7.5]
Im Freien
Tribüne ohne Dach: |
60 m bis zum Ausgang der Tribüne |
überdachte Tribüne: |
je nach Höhe des Luftraumes bis zum Dach
(siehe oben)
|
|
[MVStättV § 7.1] |
1.3.6.5. Türen in Rettungswegen
- müssen in Fluchtrichtung aufschlagen
- keine Schwellen, barrierefrei, auch keine Kabelbrücken, Matten etc.
[MVStättV § 9]
Öffnen
von innen leicht in voller Breite zu öffnen (während des Aufenthaltes von Personen)
Elektr. Verriegelungen müssen bauaufsichtlich zugelassen sein
Schlüsselkästen mit Glasscheibe zum Einschlagen nicht mehr zugelassen
[208-010]
EU-Normen für Fluchttüren
Notausgangstüren nach DIN EN 179
Beschlagelemente: Drücker oder Stoßplatte mit einem Panikschloss
Das freie Ende des Drückers muss zur Tür hin abgebogen sein.
Die aufzuwendende Kraft darf 70 N, im Abstand von 100 mm von
der Drehachse des Drückers gemessen, nicht überschreiten.
Paniktüren nach DIN EN 1125
Beschlagelemente: Stangengriffe oder Druckstangen die
über die Türbreite gehen, auf der Fluchtseite der Tür.
- Betätigungsstange mit der Hand oder durch Körperdruck zu öffnen
Die Anwendung dieser Normen kann im Einzelfall durch die
zuständige Bauaufsichtsbehörde oder durch die Ausschreibung verlangt werden.
Schiebe- und Pendeltüren
Schiebetüren unzulässig (außer automatische, die den Rettungsweg nicht beeinträchtigen)
Pendeltüren müssen eine Vorrichtung haben, die das Durchpendeln verhindert.
[MVStättV § 9.4]
Feststellanlage
Rauchdichte, feuerhemmende und feuerbeständige Türen dürfen (auch vorübergehend) nicht festgestellt werden.
Offenhalten: nur mit Einrichtungen, die bei Raucheinwirkung ein selbsttätiges Schließen der Türen bewirken - nur mit zusätzlicher Handbedienung
Feststellanlage muss
- bauaufsichtlich zugelassen sein
- auf Rauch oder Wärme ansprechen (autarker Rauchschalter)
- auch bei Netzausfall die Türe zumachen
Schließfolgeregelung für zweiflügelige Türen
Abnahmeprotokoll der Firma, die eine Anlage eingebaut hat und den Verwendbarkeitsnachweis (Zulassung) aufbewahren.
Prüfung Feststellanlage
monatlich Funktionsprobe durch Unternehmer/Betreiber
Abnahme + jährlich durch Sachkundigen
Prüfbuch
[ASR-A1.7 10.3]
Freilaufschließer
Auch Kinder, Behinderte und alte Menschen kriegen die Türe auf.
Erst im Brandfall kommt die volle Federkraft.
Glastüren
Glastüren in Augenhöhe kennzeichnen
[208-014]
„Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen herabreichen, sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden können. Weitere Schutzmaßnahmen sind für größere Glasflächen vorzusehen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert.“
[MVStättV § 37.2]
Feuerbeständige Verglasungen ➔ Seite 14, Sicherheitsglas ➔ S. 75
Vereinzelungsanlagen
(Einlasskontrolle)
Drehtüren oder -kreuze unzulässig, außer wenn im Gefahrenfall ... von innen leicht und in voller Breite ...
[MVStättV § 9.6]
Breite der Türen ➔ Bemessung Seite 18, bauliche Anford. ➔ Seite 19, Türen als Bauteile ➔ Seite 14, Türen in Arbeitsstätte ➔ Seite 45
1.3.6.6. Flure
Mindestbreite 1,2 m (Gänge zwischen Ausstellungsflächen: 3 m)
max. 30 m Länge (auch Flur + Foyer max. 30 m)
[MVStättV § 7.3]
Die Rettungswege aus einem Geschoss sollten möglichst weit auseinander liegen.
Jeweils ein Rettungsweg darf durch Foyers oder Hallen geführt werden, wenn dieses Geschoss jeweils mind. einen weiteren davon unabhängigen baulichen Rettungsweg hat.
„Die Führung beider Rettungswege innerhalb eines Geschosses durch einen gemeinsamen notwendigen Flur ist zulässig.“
[MVStättV § 6.2]
Foyers oder Hallen dürfen nicht als Raum zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie … dienen.
[MVStättV § 6.3]
Stufen sind unzulässig (außer mind. 3 Stufen und Beleuchtung)
[MBO § 36.2]
Bodenbelag B1, Treppenräume: A
Baustoffanforderungen ➔ Rettungsweg Seite 20
Notwendige Flure ➔ Seite 8
1.3.6.7. Treppen
DIN 18065 |
Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße, 2015 VV-TB |
Begriffe
Treppe = mind. 3 Stufen (2 Stufen = Ausgleichsstufen)
[MVStättV § 9.9]
„In den Fluren ist eine Folge von weniger als drei Stufen unzulässig.“
[ MBO § 36.2]
Trittstufe |
= Auftretfläche (waagrecht) |
Setzstufe |
= senkrechte Fläche zwischen den Trittstufen |
Innenliegender Treppenraum, außenliegender ..., Sicherheitstreppenraum
➔ Seite 8
allg. Anforderungen
notwendige Treppen für Besucher
- geschlossene Trittstufen (außer Außentreppen)
[MVStättV § 8]
Treppenabsatz vor Türen, die in Richtung der Treppen aufschlagen
- mind. so tief wie Türbreite
[DIN 18065 6.3.5]
Wendeltreppen sind als notwendige Treppen für Besucher unzulässig
[MVStättV § 8]
Stufenhöhe
mind. 10 cm |
nur Stufengang |
[MVStättV § 10.8] |
mind. 14 cm |
Treppe allg. |
[DIN 18065 Bild 1] |
max. 19 cm |
notwendige Treppe |
[BauO, MVStättV] |
max. 20 cm |
fl. Bau |
[FlBauR 2.4, EN 13200] |
max. 21 cm |
baurechtlich nicht notwendige Treppe |
[DIN 18065 Bild 1] |
Stufentiefe (Treppenauftritt
a
)
mind. 21 cm
|
für zusätzliche Treppen |
|
mind. 26 cm
|
für notwendige Treppen |
|
max. 37 cm
|
für alle Treppen |
|
[DIN 18065 Bild 1]
Breite
- mind. 1,2 m, max. 2,40 m breit
[MVStättV § 8.3]
Lauflänge
max. 18 Stufen ...
[DIN 18065 6.3.2]
Schrittmaßformel
2 x Steigung + Auftritt = 59 bis 65 cm
(= mittlere Schrittlänge des Menschen)
optimal: 17 cm hoch, 29 cm tief = 30° Steigungswinkel
[DIN 18065 6.1.2.]
Lastannahmen
3,00 kN/m² |
Treppen ohne nennenswerten Publikumsverkehr |
5,00 kN/m² |
mit erheblichen Publikumsverkehr,
Treppen die als Fluchtweg dienen |
7,50 kN/m² |
Fluchtweg von Tribünen ohne feste Sitzplätze |
[Eurocode 1]
Baustoffanforderungen
„Notwendige Treppen müssen feuerbeständig sein ...
... in notwendigen Treppenräumen oder als Außentreppen genügen nicht brennbare Baustoffe.
Für notwendige Treppen von Tribünen und Podien als veränderbare Einbauten genügen Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen und Stufen aus Holz.
... gilt nicht für notwendige Treppen von Ausstellungsständen.
[MVStättV § 8.2]
auch für Treppe im Foyer, wenn Rettungsweg
1.3.6.7.1. Handlauf
Treppen für Besucher mit Handläufen an beiden Seiten
- ohne freie Enden
- über Treppenabsätze fortsetzen
[MVStättV § 8.4]
Höhe 80 - 115 cm, Breite 2,5 - 5 cm
[DIN 18065 6.9.1]
Seitenabstand mind. 5 cm
[DIN 18065 6.9.2]
Das Geländer kann als Handlauf verwendet werden;
getrennter Handlauf, wenn Geländerhöhe > 115 cm
[DIN 18065 6.9.1]
Geländer ➔ Seite 17
1.3.6.8. Umgang
Schutzziel
Rettungsweg darf nicht in Sackgasse enden
- wirksame Löscharbeiten müssen möglich sein<
Umgang 1,2 m, muss auf Großbühnen vorhanden sein
[MVStättV § 7]
kein Umgang nötig bei offener Bühne
max. Rettungsweglänge auf der Bühne bis zum nächsten Ausgang: 30 m
DGUV-V-17
alle Bühnen: 1 m
Umgang nur,
„sofern der Rundhorizont oder die Dekoration nicht direkt auf den Umfassungswänden angebracht ist.“
[DGUV-V-17 § 24]
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