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Rettungswege

SP 6.1 Sicherheitsgerechte Gestaltung von Verkehrswegen, Fußböden und Treppen

DIN-EN 13 200 ·- Zuschauertribünen (Entwurf)

Rettungsweg verschließen oder verstopfen ist Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld1

Der Rettungsweg dient für Besucher und auch als Angriffsweg für die Feuerwehr


VStättV (1978) [§§ 3, 19f, 107f]

Breite: 150 Personen / m

aber mindestens

0,90 m Gänge in Versammlungsräumen mit fester Bestuhlung

1,10 m Türe, Ausgang, auch Zufahrt für Behinderte

2,0 m Flure

0,75 m Türe in Loge bis 20 Sitzplätze

entscheidend ist dabei die engste Stelle auf dem Weg bis ins Freie.

Bei Gebäuden mit mehreren Versammlungsräumen zählt der größte Raum ganz, die anderen nur zur Hälfte.

MVStättV nur für Neubauten [§§ 6-10]

Max. Evakuierungszeit 2 Minuten2

(im Freien 6 Minuten, da hier nicht mit einer Verrauchung der Rettungswege gerechnet werden muss)

Versammlungsräume und Aufenthaltsräume ab 100 m² müssen mind. zwei mög­lichst weit auseinander und entgegengesetzt liegende Ausgänge ... haben

jedes Geschoss > 800 Besucher gesonderte Rettungswege

Unterdecken und Verkleidungen aus nicht brennbaren Baustoffen [§ 5]




Breite: 200 Personen / 1,2 m

Versammlungsstätten im Freien3 und Sportstadien:

600 Personen / 1,2 m (Rett.wege wg. Unwetter etc.)

aber mindestens

0,80 m Arbeitsgalerien

0,90 m Aufenthaltsräume < 200 m², Rettungswege im Bühnenhaus

1,20 m jeder Teil eines Rettungsweges; Quergang zwischen den Blöcken

3,00 m Ausstellungshallen - Gänge und Ausgänge




"Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss mindestens 1.20 m betragen" [§ 7 Abs.4]



Das 60 cm Bemessungsmodul

"Das Ausgangsmodul unterstellt, dass für eine Person eine Durchgangsbreite von 0,60 m erforderlich ist und jeweils zwei Personen ohne gegenseitige Behinderung einen Rettungsweg nutzen können. ... Durch eine Türöffnung ... 1,2 m können also jeweils zwei Personen gleichzeitig den Raum verlassen. 100 Personen benötigen dafür 1 Minute. Für das Verlassen eines Raumes durch ein 60 cm Modul benötigen also 50 Personen eine Minute. Da durch eine Türe von 0,80 m, 0,90 m oder 1 m Breite jeweils nur eine Person gehen kann ändert sich diese Evakuierungszeit dafür nicht. Erst bei einer Verdoppelung auf 2 Module à 0,60 m verdoppelt sich auch die Durchgangskapazität."4


Mit der Forderung nach zwei Ausgängen ergibt sich daraus5

200 Besucher = 2 Türen à 1,2 m

300 Besucher = 2 Türen à 1,2 m

400 Besucher = 2 Türen à 1,2 m

500 Besucher = 3 Türen à 1,2 m oder 2 Türen à 1,8 m

... und so weiter

Beispiel: 2 Ausgänge á 1,5 m = max. 400 Personen




Brandfallsteuerung

Für Aufzüge in VStätt mit mehr 1.000 m² Grundfläche siehe Brandmeldeanl. Seite 11

zur Verkehrsfläche

Rollläden, Scherengitter etc. im Fluchtweg gegen Unbefugte sichern.

Rettungswege und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, die im Bauplan gekenn­zeichnet sind, muss der Betreiber freihalten6. Schilder aufstellen



1MVStättV § 47

2Begründung ARGEBAU 2002, Seite 13;

3Tribüne im freien 450 Pers./m, jedoch mind. 1 m (fl. Bau 3.4)

4Begründung ARGEBAU 2002, Seite 12/13

5Gerling, Kurt "Kommentar zur MVStättV 2002", Seite 16

6VStättV (1978) § 107