Räume > 200 m² müssen Lüftungsanlagen haben [MVStättV § 17]
(Versammlungsräume, Aufenthaltsräume, Gasträume etc.)
In Versammlungsräumen
20 m³/h pro Person 40m³/h wenn geraucht wird [DIN 1946-2]
Bauvorschriften [MVStättV § 26 - 30]
Sitze B1, Unterkonstruktion nicht brennbar [§ 33.1]
Umsetzer für Polizei- und Feuerwehrfunk, wenn nötig, je nach Gebäudestruktur
Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen (mobile Abschrankungen)
-- Gang vor der Szenenfl. mind. 2 m
-- mind. 2 weitere um Blöcke à max.1.000 Besucher zu bilden
- nur von der Seite zugänglich
- Abstand 10 m vor der Bühne
5 m an den Seiten
Stadionanlagen
Zaun 2,2 m
Einrichtungen für Zugangskontrolle und Durchsuchung
Getrennte Eingänge für Einsatzkräfte
Getrennte Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsfläche für Einsatzfahrzeuge
Mehrzweckhallen und Sportstadien
- Lautsprecherzentrale
- Räume für Polizei und Feuerwehr
- Einsatzzentrale Polizei neben Lautsprecherzentrale
- Raum für Sanitäts- und Rettungsdienst
Sportstadien > 10.000 Besucher
Abschrankungen zum Innenraum 2,2 m hoch mit Toren 1,8 m breit
Blöcke max. 2.500 Besucher mit Abschrankungen 2,2 m
Nachrüstpflicht [§ 46]
Kennzeichnung der Ausgänge und Rettungswege
Sitzplätze
Lautsprecheranlage
Einsatzzentrale für die Polizei
Abschrankung von Besucherbereichen
Wellenbrecher
Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen
Betriebsvorschriften
Veranstaltung der für Sanitäts- und Rettungsdienst zuständigen Behörde rechtzeitig anzeigen [§ 41]
Sicherheitskonzept
- im Einvernehmen mit der für Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörde
- Mindestanzahl Ordnungsdienst, gestaffelt nach Gefährdungsgrad
- betriebliche Sicherheitsmaßnahmen
- allg. und besondere Sicherheitsdurchsagen
Ordnungsdienst mit Ordnungsdienstleiter verantwortlich für
- betriebliche Sicherheitsmaßnahmen
- Einlass- und Ausgangskontrolle
- Zugänge zu den Besucherblöcken
- Anordnung der Besucherplätze und max. zulässige Besucherzahl
- Rauchverbot und off. Feuer
- Sicherheitsdurchsagen
- geordnete Evakuierung