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Lüftungsanlagen

Räume > 200 m² müssen Lüftungsanlagen haben [MVStättV § 17]

(Versammlungsräume, Aufenthaltsräume, Gasträume etc.)

In Versammlungsräumen

20 m³/h pro Person 40m³/h wenn geraucht wird [DIN 1946-2]


> 5.000 Besucher

Bauvorschriften [MVStättV § 26 - 30]

Sitze B1, Unterkonstruktion nicht brennbar [§ 33.1]

Umsetzer für Polizei- und Feuerwehrfunk, wenn nötig, je nach Gebäudestruktur

Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen (mobile Abschrankungen)

-- Gang vor der Szenenfl. mind. 2 m

-- mind. 2 weitere um Blöcke à max.1.000 Besucher zu bilden

- nur von der Seite zugänglich

- Abstand 10 m vor der Bühne

5 m an den Seiten


Stadionanlagen

Zaun 2,2 m

Einrichtungen für Zugangskontrolle und Durchsuchung

Getrennte Eingänge für Einsatzkräfte

Getrennte Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsfläche für Einsatzfahrzeuge


Mehrzweckhallen und Sportstadien

- Lautsprecherzentrale

- Räume für Polizei und Feuerwehr

- Einsatzzentrale Polizei neben Lautsprecherzentrale

- Raum für Sanitäts- und Rettungsdienst


Sportstadien > 10.000 Besucher

Abschrankungen zum Innenraum 2,2 m hoch mit Toren 1,8 m breit

Blöcke max. 2.500 Besucher mit Abschrankungen 2,2 m


Nachrüstpflicht [§ 46]

Kennzeichnung der Ausgänge und Rettungswege

Sitzplätze

Lautsprecheranlage

Einsatzzentrale für die Polizei

Abschrankung von Besucherbereichen

Wellenbrecher

Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen

Betriebsvorschriften

Veranstaltung der für Sanitäts- und Rettungsdienst zuständigen Behörde rechtzeitig anzeigen [§ 41]


Sicherheitskonzept

- im Einvernehmen mit der für Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörde

- Mindestanzahl Ordnungsdienst, gestaffelt nach Gefährdungsgrad

- betriebliche Sicherheitsmaßnahmen

- allg. und besondere Sicherheitsdurchsagen


Ordnungsdienst mit Ordnungsdienstleiter verantwortlich für

- betriebliche Sicherheitsmaßnahmen

- Einlass- und Ausgangskontrolle

- Zugänge zu den Besucherblöcken

- Anordnung der Besucherplätze und max. zulässige Besucherzahl

- Rauchverbot und off. Feuer

- Sicherheitsdurchsagen

- geordnete Evakuierung