Handbuch »Bühnentechnik – Bühnenbeleuchtung«

dieter schliermann

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1.3.18.   Feuerlöscheinrichtungen

 

Arbeitsstätten   - Anzahl der Feuerlöscher Seite 46

fl. Bau   - Anzahl der Feuerlöscher ➔ Seite 28

 

Flächen für die Feuerwehr Seite 8      Beschreibung der Löschgeräte Seite 33

 

 

 

1.3.18.1.   Versammlungsräume allg. / Hallen

 

Feuerlöscher

Geeignete Feuerlöscher in ausreichender Anzahl gut sichtbar und leicht zu­gäng­lich anbringen    in

▪  Versammlungsräumen

▪  Bühnen

▪  Foyers

▪  Werkstätten

▪  Magazine

▪  Lagerräumen

▪  notwendige Flure

[MVStättV § 19]

Die Anzahl der Löscher wird im Genehmigungs­verfahren vom Brand­schutz festgelegt.

Wandhydranten

> 1.000 m² Grundfläche 

[MVStättV § 19.2]

nur Typ F zulässig

[MVStättV § 19]

 

 

 

Automatische Feuerlöschanlage    

= Sprinkler S. 35, Nebel~ S. 35   und Sprühflutlöschanlage S. 35

▪  > 3.600 m² Grundfläche (außer wenn alle Räume einzeln < 400 m²)

[MVStättV § 19.2]

▪  Fußbodenebene höher als 22 m über Gelände (Hochhaus)

▪  Versammlungsräume in Kellergeschossen    (außer < 200 m² und < 5 m unter GOK)

▪  off. Küchen oder ähnl. > 30 m² in Versammlungsräumen 

 

 

bis 2014: Automatische Feuer­lösch­anlage für Foyers oder Hallen, durch die Ret­tungs­wege aus anderen Vers.räu­men führen, in MVStättV 2014 nicht mehr gefordert

(nur noch Brandmelde- Alarmierungs- und Laut­sprecher­anlagen gefordert)

[MVStättV § 20.3]

 

 

 

„Die Wirkung automatischer Feuerlösch­anlagen darf durch überdeckte oder mehr­geschossige ... Stände nicht beeinträchtigt werden.“  

[MVStättV § 19.8]

Ggf. müssen die Bereiche unterhalb der Zwischen­decke gesondert geschützt werden.

 

 

 

1.3.18.2.   Großbühne

 

Wandhydranten

neben den Ausgängen zu den Rettungswegen, Galerien+Schnür­bo­den

[MVStättV § 24]

Automatische Sprühwasser-Löschanlage

techn. Beschreibung Seite 35

▪ zusätzlich 2 x Handauslösung

▪ muss auch den EV beaufschlagen

▪ auch für Nebenbühnen (kann unterteilt sein)

Die Automatik soll die betriebsfreie Zeit abdecken und kann während der An­we­sen­heit eines Verantwortl. f. Veranstaltungst. abgeschaltet werden.

[MVStättV § 36.2]

 

 

Die Sprühwasser-Löschanlage kann nicht durch eine Sprinkler­anlage ersetzt werden.

Brandsicherheitswache

auf jeder Seite    1 m  x  1 m  x   2,20 m 

➔ Seite 25

 

 

 



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